Was sind Umweltfaktoren?
Es ist eine mehrdeutige Bezeichnung für die von der Umwelt ausgehenden Einwirkungen auf einen Organismus im Gegensatz zu Umweltbelastungen oder - für die Komponenten der Umwelt; in diesem Sinne z. B. in der Ökologie als Umweltfaktoren = Ökofaktoren oder in den Geowissenschaften als Geofaktoren gebraucht. Besser wäre hier die Bezeichnung Umweltelemente. Da es sich hierbei um kleine in sich abgeschlossene Bestandteile handelt, die die Umwelt aufbauen. Vergleichbar etwa mit einem reinen Stoff, der aus gleichen Molekülen besteht und mit anderen reinen Stoffen zu einem Produktgemisch vereinigt wird.
Als Beispiel soll das Wetter als dynamische Komponente der Umwelt zur Erklärung dienen. Das Wetter selbst ist eine aus vielen Bestandteilen zusammengesetzte Erscheinung. Seine wichtigsten Bestandteile (Elemente) sind Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchte, Bewölkung, Niederschlag, Wind ändern sich ständig und mit ihnen auch das Umweltelement Wetter. Faktoren sind gleichbleibende Größen, wie die Erdanziehung, die Einstrahlung oder das Großklima an einem bestimmten Ort.
Was versteht man unter Umweltanalytik?
Als erstes denkt man dabei wohl an einen Teilbereich der Analytischen Chemie, der sich mit dem Nachweis und der Bestimmung von Stoffen in Umweltkompartimenten, z.B. von Umweltchemikalien und Umweltschadstoffen in Wasser, Boden und Luft, Immissionsanalytik (Immissionen sind Stoffe die nach ihrem Transport in der Umwelt abgelagert werden), Altlastenermittlung, Grundwasserüberwachung, Expositionsabschätzung und anderen Untersuchungen beschäftigt; im weiteren Sinne auch die Überwachung von Umweltschutz-Anlagen (darunter sind Kläranlagen, Abluftreinigungs-Anlagen, Deponien zu verstehen), die Abfall-Analytik und die Ermittlung oder Überwachung von Emissionen (das sind Stoffe die in die Umwelt abgegeben werden). Dabei werden auch Bioindikatoren und ökotoxikologische Testverfahren eingesetzt sowie meist auch Summenparameter wie Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB) und viele weitere Parameter bestimmt.
Des weiteren muss man geowissenschaftliche Untersuchungen, die den Aufbau der Lithosphäre, Atmosphäre und Hydrosphäre ergründen, zur Umweltanalytik zählen. Dabei handelt es sich um geologische, morphologische, hydrologische Analysen der Umwelt. Natürlich zählen auch botanische und zoologische Untersuchungen in den Bereich der Umweltanalytik. Im weitesten Sinne muss man soziologische und weitere statistische Erhebungen zur Umweltanalytik zählen.
Weiterführende Literatur:
Koch, Chemische Experimente zur Organischen Chemie und zum Umweltschutz, Frankfurt: Diesterweg/Salle-Sauerländer 1981 Marr et al., Umweltanalytik, Stuttgart: Thieme 1988 Naturwiss.Rundsch. 37,458 f. (1984) Schwedt u. Schnepel, Analytisch-chemisches Umweltpraktikum, Stuttgart: Thieme 1981 Andreas Siegmund Marggraf: Chymische Untersuchung des Wassers. Chymischer Schriften 1, S. 273–306 (1768), keine ISSN. Robert Angus Smith: Air and Rain: The Beginnings of Chemical Climatology. Longmans, Green, London 1872. Hubert Hellmann: Umweltanalytik von Kohlenwasserstoffen. VCH, Weinheim 1995, ISBN 3-527-28750-7. Erich Hitzel: Bausteine praktischer Analytik. Verlag Handwerk und Technik, ISBN 3-582-01232-8. Stephan Holler, Christoph Schäfers, Joachim Sonnenberg: Umweltanalytik und Ökotoxikologie. Springer Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-540-58718-7. Hubert Hein, Wolfgang Kunze: Umweltanalytik mit Spektrometrie und Chromatographie. Wiley-VCH, Weinheim 2004, ISBN 3-527-30780-X. Wolfgang Schwack, Michelangelo Anastassiades, Ellen Scherbaum: Rückstandsanalytik von Pflanzenschutzmitteln: Multimethoden versus Wirkstoffvielfalt. Chemie in unserer Zeit 37(5), S. 324–335 (2003), ISSN 0009-2851. Weblinks Barsch, H. et Al., Labormethoden in der physischen Geographie, Gotha: Haack 1984
Wodurch wird die Umwelt belastet?
Also muss man zunächst definieren was wir Menschen mehrheitlich unter Belastung der Umwelt verstehen wollen. Es wird demnach angenommen, dass Umweltbelastungen die Beeinflussung und Veränderung der natürlichen Umwelt durch physikalische, chemische oder biologische Eingriffe sind. Diese Belastung kann durch vielerlei Maßnahmen geschehen z. B. durch Materialentnahme aus der Landschaft, Landschaftsverbrauch durch Baumaßnahmen, Befahren von Äckern, Tritteinwirkung bei der Beweidung, Flächenversiegelung durch Straßenbau, Drainage bei Meliorationen, Eindeichung an Flüssen und den Küsten, Aufstauung von künstlichen Seen, Wärmeabgabe durch Kraftwerke und Siedlungen, Materialienemission (Abfall, Abluft, Abwasser, Umweltchemikalien, Umweltschadstoffe, Staub, Wasserdampf), Lärm durch Verkehr, Verbreitung fremder Lebewesenarten (Hemerobien, Pflanzen und Tiere, die durch die menschliche Tätigkeit begünstigt werden, z.B. Hausratte, Sperling und viele Pflanzenarten), Pflanzensammeln, Beweidung. Die Umweltbelastungen können technisch (zur Zeit kein besseres Verfahren anwendbar), wirtschaftlich (zur Zeit kein besseres Verfahren konkurrenzfähig), politisch (fehlende internationale Vereinbarungen, nicht durchsetzbar), kulturell (Freizeitgestaltung, Bequemlichkeit, Modeerscheinung, falsch verstandener Umweltschutz) oder anders verursacht bzw. unvermeidbar sein. Auf diese Weise ist die Existenz jedes Lebewesens mit Belastungen für seine Umwelt verbunden. Daher muss man abstufen und einräumen, wenn von einer Umweltbelastung keine gravierende negative Wirkung ausgeht, von Umweltbeanspruchung, Umweltinanspruchnahme oder generell von Umwelteinwirkung zu sprechen. Gravierende stoffliche und energetische (Strahlung, Wärme, Lärm) Umweltbelastung bezeichnet man als Umweltverschmutzung, manche stoffliche und physikalische Umweltbelastung, wenn diese vom Ort ihrer Entstehung verfrachtet wird, auch als Immissionsbelastung. Verursachen diese stofflichen und physikalische Umweltbelastungen einen Schaden an Tieren, Pflanzen, Sachen oder Menschen dann spricht man von Umweltschadstoffen.
Weiterführende Literatur:
Klopfer, Umweltrecht, S. 7f., München: Beck 1989 Naturwiss. Rundsch. 26, 507-515 (1973) Odzuck, Umweltbelastungen, Stuttgart: Ulmer 1982 Steubing, Belastung und Belastbarkeit von Ökosystemen, Gießen: Ges. Ökologie 1972.
Was sind eigentlich Umweltchemikalien?
Das Umweltprogramm der Bundesregierung definiert Umweltchemikalien als „Stoffe, die durch menschliches Zutun in die Umwelt gebracht werden und in Mengen und Konzentrationen auftreten können, die geeignet sind, Lebewesen, insbesondere den Menschen, zu gefährden. Hierzu gehören chemische Elemente oder Verbindungen organischer oder anorganischer Natur, synthetischen oder natürlichen Ursprungs. Das menschliche Zutun kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen, es kann beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein. Der Begriff Lebewesen umfasst in diesem Zusammenhang den Menschen und seine belebte Welt einschließlich Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen. Richtigerweise wird der Begriff Umweltchemikalien nur verwendet, wenn es sich bei den in die Umwelt gelangten Stoffen tatsächlich um Chemikalien handelt, also um chemische Verbindungen, die durch chemische Verfahren im Laboratorium oder technisch in der Industrie, hergestellt werden. Darüber hinaus müssten nach obiger Definition Pflanzenschutzmittel und selbst die Naturstoffe einer Brennnessel-Brühe als Umweltchemikalien bezeichnet werden, wenn sie in der Umwelt (Feld, Garten) eingesetzt, wie beabsichtigt, Blattläuse oder andere Schadorganismen abtöten. Gelegentlich werden Umweltchemikalien mit Xenobiotika gleichgesetzt.
Weiterführende Literatur:
Umweltbundesamt (Hrsg.), Was Sie schon immer über Umweltchemikalien wissen wollten, S.178, Stuttgart: Kohlhammer 1990. Streit, Lexikon Ökotoxikologie, S.668, Weinheim: VCH Verlagsges. 1991. Schaefer u. Tischler, Ökologie (2.), Stuttgart: Fischer 1983. Korte, S.321. allg.:Koch, Umweltchemikalien (2.), Weinheim: VCH Verlagsges. 1991 Rippen, Handbuch der Umwelt-Chemikalien, Landsberg: ecomed 1987
Welche Stoffe werden als umweltgefährlich eingestuft?
Das Chemikaliengesetz [§ 3 (2)1] definiert, daß Stoffe und Zubereitungen umweltgefährlich sind, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
Wer haftet für Umweltschäden?
Für die durch Umwelteinwirkungen verursachten Schäden von Anlagen mit besonderer Umweltgefährlichkeit; dazu zählen u. a. Kraftwerke, Anlagen der Eisen- und Stahlerzeugung sowie Verarbeitung, Anlagen der chemischen Industrie, Anlagen zur Verwertung von Reststoffen und Entsorgung von Abfällen haftet der Betreiber.
Das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungs-Gesetz soll auch im Zivilrecht den Umweltschutz und die Rechtsstellung von Geschädigten nachhaltig verbessern. Das Gesetz hat folgende Regelungsschwerpunkte:
- a) Für die Umweltschäden wird über den Gewässerschutz hinaus eine (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung auch für die Bereiche Boden und Luft eingeführt.
- b) Der Gefährdungshaftung werden bestimmte gefährliche Anlagen unterworfen.
- c) Auch der störungsfreie Normalbetrieb wird in die Gefährdungshaftung einbezogen.
- d) Zugunsten der Geschädigten werden Beweiserleichterungen durch eine Ursachenvermutung und durch Auskunftsansprüche vorgesehen.
- e) Die vorgesehene Schadensersatzpflicht erfasst Personen- und Sachschäden.
Zusätzlich wird die Möglichkeit des Geschädigten verbessert, einen Eingriff in die Natur auf Kosten des Schädigers rückgängig zu machen, soweit neben der Sachbeschädigung auch eine Beeinträchtigung von Natur und Landwirtschaft vorliegt.
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